Exportkontrolle

Der Anspruch von Instron® ist es, seine Geschäftstätigkeit auf verantwortliche Weise auf der Grundlage der in den USA, in Großbritannien und in Deutschland geltenden Exportrichtlinien und Gesetze auszuüben. Instron verkauft keine Produkte und leistet keine technische Unterstützung, wenn bekannt ist oder zu vermuten steht, dass die Produkte oder Unterstützung für Zwecke benötigt werden, die durch die gesetzlichen Vorschriften in den USA, in Großbritannien und in Deutschland verboten sind, und übt seine Geschäftstätigkeit in voller Übereinstimmung mit allen Gesetzen der Vereinigten Staaten und anderen geltenden Gesetzen und Vorschriften aus.

Sie (der Kunde) erkennen an, dass der Export der hier genannten Waren und Technologien den Exportkontrollvorschriften der USA, Großbritanniens oder Deutschlands in der jeweils neuesten geltenden Fassung unterliegen kann, und erklären sich im Hinblick auf nachfolgende Aufträge und Verträge damit einverstanden, dass die Waren und Technologie nicht für Zwecke eingesetzt werden, die in irgend einer Weise mit chemischen, biologischen oder atomaren Waffen oder Flugkörpern, die solche Waffen tragen können, in Verbindung stehen, oder irgendwelche terroristischen Aktivitäten oder einen Endeinsatz als Massenvernichtungswaffen unterstützen. Die Produkte und Technologien dürfen auch nicht weiterverkauft oder das Eigentum an diesen übertragen werden, wenn bekannt ist oder vermutet wird, dass die Produkte und Technologien für solche Zwecke bestimmt sind. Diese Vereinbarung basiert auf dem Einverständnis, dass der Export von Waren und Technologien den Exportkontrollvorschriften der Vereinigten Staaten unterliegt.