Die Bestimmung der Eigenschaften von Spanplatten und Faserplatten unter der Einwirkung von Spannungen ist ein wichtiger Bestandteil des Charakterisierungsprozesses, denn die Prüfergebnisse geben Aufschluss darüber, wie sich das Material unter realen Einsatzbedingungen verhält. Spanplatten oder Faserplatten werden sowohl als Isolationsmaterial als auch in der Möbelherstellung eingesetzt.

Bei der Prüfung nach DIN EN 319 geht es um die Bestimmung der Widerstandsfähigkeit gegenüber Zugkräften senkrecht zur Oberfläche der Probe. Dazu wird in die Probe eine gleichmäßig verteilte Zugkraft eingeleitet, bis sie bricht. Ziel dieser Prüfung ist somit die Bestimmung der Zugfestigkeit senkrecht zur Plattenebene jedes Prüfkörpers, ausgedrückt in N/mm2.

Die Proben sind dabei quadratisch mit einer Kantenlänge von (50 ± 1) mm. Wir empfehlen, die Probe sehr genau zuzuschneiden - die Winkel müssen dabei genau 90° und die Kanten sauber und gerade sein. Jeder Prüfkörper wird mit einem geeigneten Klebstoff mit Einspannblöcken verklebt.

Wir empfehlen für diese Anwendung eine Universalprüfmaschine 3300 oder 5900 in Verbindung mit einem Spannzeug für Spanplatten, Faserplatten und Hartfaserplatten (2820-061).

Die Norm spezifiziert, dass auf beiden Seiten der Probe ein selbstausrichtendes Spannzeug verwendet werden soll. Der obere Spannkopf hat bereits ein Gelenk, zur vollständigen Erfüllung der DIN EN 319 sollte deshalb für den unteren Spannkopf eine  Zugkupplung verwendet werden.

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